Frühjahr 2021:
Unser Verein nimmt einen neuen Anlauf das Thema: „Bargeld und kleinere Einkäufe in der mobilen Pflege“ zu lösen. Auf Initiative von 2next (eine Gründung der Erste Bank Stiftung) sind wir gemeinsam mit Social Banking der Erste Bank, Mitglied im engsten Projektteam. Für diesen neuen Anlauf, der mit wissenschaftlichen Methoden an die Sache herangeht, wird seitens 2next auch eine Innovationsförderung von der FFG beantragt. Alle Partner, die auch schon seinerzeit dabei waren sind wieder an Board. Es beginnt mit einer umfassenden, nochmaligen Recherche gemeinsam mit allen Stakeholdern für die ausführliche Problemanalyse. Hilfswerk, Volkshilfe, Caritas und FSW machen bei der Recherche mit. Die Vorarbeiten der letzten Jahre fließen ebenso ein, wie Wissenschafts- und Praxisentwicklungen im In- und Ausland. Ziel ist es einen „Lösungsprototypen“ zu entwickeln.
Frühjahr 2020:
Die Corona-Krise hat die Weiterentwicklung der AssistenzApp/AssistenzCard vorübergehend zum Erliegen gebracht. Davor fanden Gespräche mit Kartenbetreibern statt, die sich meist der Systeme von MasterCard oder Visa bedienen. Dabei spielt die Frage der Kosten (im täglichen Gebrauch) eine große, wenn nicht zu große Rolle.
Weiterhin wird ein Bankpartner gesucht, der bereit ist, elektronische Anfragen aus dem POS- oder Bankomatbereich im System AssistenzApp/AssistenzCard zu integrieren.
Radiointerview mit Obmann Alexander Maly:
Frühjahr 2019:
um die Produkte „Betreutes Konto“ und in der Folge auch „AssistenzApp“ nicht nur für Wien entwickeln und zur Verfügung zu stellen, wurde die Idee der Gründung des Vereins-FAZ in die Tat umgesetzt. Am 16.5.2019 fand die konstituierende Versammlung statt.
Vorgeschichte:
Das Betreutes Konto als erstes „assistiertes Zahlungssystem“ wurde 2008 in der staatlich anerkannten „Schuldnerberatung Wien gemeinnützige GmbH“ von Ludwig Pfefferkorn und Alexander Maly entwickelt.
Anstoß für die Entwicklung war die langjährige Erfahrung im Sozialbereich, dass es Menschen gibt, die mit Geld so schlecht umgehen können, dass sie sich selbst gefährden und z.B. die Wohnung wegen nicht-Bezahlens der Miete verlieren.
Das Betreute Konto wird daher aktuell und mit großem Erfolg im Bereich der „Wohnungslosenhilfe“ eingesetzt. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass Menschen, die auf Grund ihres Alters Schwierigkeiten im Umgang mit Geld bekommen, ebenfalls das Betreute Konto als Unterstützung gut gebrauchen können. Damit kann eine „Entmündigung“ (Sachwalterschaft bzw. gerichtlich bestimmte Erwachsenenvertretung) hinausgezögert oder ganz vermieden werden.
Konsequenterweise hat daher das Betreute Konto Erwähnung im neuen Erwachsenenschutzgesetz (in Kraft ab 1.7.2018) gefunden.